top of page

Aktuelles zum Thema kommunaler Wohnungsbestand in Petershagen/Eggersdorf.

Stand 11. Oktober 2025.

Dieses Thema wird gegenwärtig kontrovers in unserer Gemeindevertretung diskutiert. Die Fraktionen äußern sich dazu, die MOZ berichtet aus den Sitzungen der Gemeindevertretung, Bürger diskutieren darüber.

Hier das Statement unserer Fraktion zu diesem Thema.

 

Im Zuge der Wiedervereinigung unseres Landes sind eine Reihe von Wohnungen in den Bestand unserer Gemeinde übergegangen. Ob dies Fluch oder Segen war, wird sich zeigen. Im Laufe der Jahre wurden diese Wohnungen vermietet, einige Objekte wurden veräußert und es wurden sowohl Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt als auch Investitionen getätigt. Bereits zur Jahrtausendwende gab es rege Diskussionen in der Gemeindevertretung zu diesem Thema. Wie geht es weiter? Im Jahre 2022 wurde eine Reihe von Beschlüssen zu diesem Thema verabschiedet.

BV/311/2022)

Der Bürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Verwaltungsform für Gemeindeimmobilien zu evaluieren und nach Möglichkeit in eine eigenständige Rechtsform (z. B. GmbH, Eigenbetrieb, Genossenschaft, GmbH & Co. KG) zu übertragen. Der aktuelle und zukünftige Wohnungsbestand soll berücksichtigt werden und in die neu zu bildende Rechtsform einfließen. Finanzielle Mittel, die aus dem Verkauf von Gemeindeimmobilien generiert werden, müssen zweckgebunden in den Erhalt und die Pflege von Bestandsimmobilien reinvestiert und/oder für zukünftige Bauprojekte genutzt werden. Eine Verwendung der Mittel für andere Haushaltsbereiche der Gemeinde soll nicht ermöglicht werden! Ziel: Ergebnis Prüfauftrag bis 30.09.2022.

BV/311/2022/1

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Verwaltungsform für die Gemeindeimmobilien zu evaluieren, um Möglichkeiten für die Überführung in eine eigenständige Rechtsform (z. B. GmbH, Eigenbetrieb, Genossenschaft, GmbH & Co. KG) zu prüfen und zu vergleichen. Die Prüfung soll u. a. wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte beinhalten. Der aktuelle und zukünftige Wohnungsbestand soll bei der Prüfung berücksichtigt werden.

(BV/311/2022/2)

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, auch folgende Überlegung näher auszuarbeiten und rechnerisch zu bewerten:

 

Der gesamte oder zumindest wesentliche Teil der zu Wohnzwecken genutzten Immobilien der Gemeinde wird einem hierfür geeigneten Unternehmen/Investor übertragen.

 

Dieser/s verpflichtet sich im Gegenzug zur Errichtung einer noch zu bestimmenden Anzahl von Wohnungen im Geschosswohnungsbau, die in dessen (oder fremdem) Eigentum verbleiben, hinsichtlich derer aber der Gemeinde dauerhaft – grundbuchlich erstrangig gesichert – Belegungsrechte zu fest vereinbarten Mietkonditionen (unter Berücksichtigung des Inflationsausgleiches) eingeräumt werden.

 

Für die Vergabe dieser Wohnungen über die Gemeindeverwaltung wird ein Schlüssel (Punktesystem, o. ä.) ausgearbeitet, der die Einkommensverhältnisse, die bisherige Wohndauer im Doppeldorf und möglicherweise auch soziales Engagement in der Gemeinde berücksichtigt.

 

 

Bis heute, im Jahre 2025, hat sich wenig an der Situation verändert. Der Zustand vieler, nicht aller Wohnungen ist desolat. Einige Wohnungen sind nicht mehr vermietet/vermietbar. Ein erstes Objekt, die Wilhelm-Pieck-Straße 146, wird gerade verkauft und es wird ein Wohnobjekt für ältere Menschen inklusive einer Begegnungsstätte errichtet. Im Frühjahr 2025 haben die Ausschüsse für Bauleitplanung und Bauen, für Finanzen, Vergabe, Kontrolle, Wirtschaft und Tourismus und die Gemeindeverwaltung gemeinsam sich einen Überblick über die aktuelle Situation rund um das Thema „Kommunaler Wohnraum“ verschafft. Es wurden Dokumente erarbeitet, in denen für alle kommunalen Wohnungen die aktuelle Belegung, aktuelle Mieten (Kaltmieten), der bauliche Zustand, getätigte Instandsetzungsmaßnahmen und erforderliche Investitionen, Restbuchwerte und aktuelle Bodenrichtwerte aufgelistet wurden. Der Fachbereich Bauen unserer Gemeindevertretung hat sich die Objekte so weit wie möglich angeschaut und erste Kostenschätzungen für mögliche Investitionsmaßnahmen vorgenommen. Im Ergebnis dieser Begutachtungen wurden Investitionsaufwendungen zwischen 6 Mio. und 13 Mio. € ermittelt. Dabei wurde nicht immer von den gegenwärtig geltenden hohen Anforderungen an den Wohnungsbau ausgegangen. (Thema Dämmung, Thema Solar auf den Dächern, Thema Heizungsanlagen – Wärmepumpen etc.)

Auf einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bauleitplanung und Bauen und für Finanzen, Vergabe, Kontrolle, Wirtschaft und Tourismus, im Mai dieses Jahres, an der ein Großteil der Gemeindevertreter teilgenommen hat, wurde auf der Grundlage der erarbeiteten Dokumente diskutiert. Im Ergebnis wurden für jedes einzelne Objekt Empfehlungen bzgl. Erhalt oder Verkauf bzw. weitere Prüfung erarbeitet. Dokument zur Sitzung

 

Nach dieser Sitzung wurden die Diskussionen kontrovers weitergeführt. Es gab Aussagen wie „wir wollen unser Tafelsilber nicht verscherbeln“ oder „es findet ein Ausverkauf aller kommunalen Wohnungen statt“, „wir wollen sozialverträglichen Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte“ oder „wir wollen sozialverträgliche Mieten für....

Ja, und nun?

Beschlossen wurde auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, dass Verkehrswertgutachten für alle kommunalen Wohnungen beauftragt werden und dann auf dieser Grundlage weiter entschieden wird. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Hier einige Bemerkungen zum Thema Gemeinde und kommunale Wohnungen.

Es gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde, kommunalen Wohnraum zu bewirtschaften.

Auch ist die Gemeinde nicht verpflichtet, kommunalen Wohnraum zu bauen, dies gilt auch für Sozialwohnungen.

Wohnungsbau ist Aufgabe des Landes, nicht der Kommunen. Für diese Aufgaben erhalten die Kommunen auch keine Zuweisungen. Es können Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn diese vorhanden sind. Gleiches gilt für den Bau von Sozialwohnungen.

In Brandenburg trägt das Land die Hauptverantwortung für die soziale Wohnraumförderung, unterstützt durch die ILB und in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Durch gesetzliche Regelungen und gezielte Förderprogramme wird der Bau und Erhalt von Sozialwohnungen gefördert, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Leider sind gegenwärtig diese „Töpfe“ quasi leer.

Dankenswerterweise besteht zurzeit ein sehr geringer Bedarf an Sozialwohnungen in unserer Gemeinde.

Natürlich haben auch Kommunen Verantwortung für den Wohnungsbau. Unsere Gemeinde entwickelt Bebauungspläne für den Wohnungsbau. Dabei ist auch immer ein Anteil von Sozialwohnungen enthalten. Aktuell werden Bebauungspläne für die Tasdorfer Straße, für die „alte Gärtnerei“ und für den „Grünen Bogen“ bearbeitet. Der Bebauungsplan für die Tasdorfer Straße steht kurz vor dem Abschluss. Hier entstehen Wohnungen für ca. 300 Menschen. Sozialwohnungen sind dabei. Beim Bebauungsplan Tasdorfer Straße bekommt die Gemeinde Infrastrukturgelder, die für den weiteren Ausbau unserer Schulen genutzt werden können. Die Mieten, die hier verlangt werden, sind marktüblich. Leider fehlen laut Pestel-Institut in Deutschland gegenwärtig 1,8 Millionen Wohnungen. Hier haben alle Bundesregierungen der letzten Jahre versagt. Auswirkungen spüren die Menschen auch in Kommunen. Fehlende Wohnungen bedeuten auch fehlende Sozialwohnungen!

Zurück zu unserer Gemeinde. Wir haben in unseren kommunalen Wohnungen gegenwärtig Kaltmieten zwischen 6 € und 7 €. Wenn wir unsere Wohnungen modernisieren, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, dann würden Kosten pro qm zwischen 1.500 € und 8.000 € entstehen.

Wenn wir dies tun würden, dann würden wir für weniger als 1 % unserer Bürger Investitionen bis zu 13 Mio. € aufwenden. Ist das sozial? Wenn man sich die aktuellen Vorschläge der anderen Fraktionen ansieht, dann stellen wir uns die Frage nach der Finanzierung. Selbst wenn wir die Investitionen tätigen würden, dann würden am Ende marktübliche Kaltmieten „entstehen“, und die bewegen sich ab 16 € aufwärts. Das leisten Investoren im Zuge unserer Bebauungspläne auch. Oder sollen wir diese Mieten auch noch subventionieren?

Auch der Hinweis der Fraktion der Grünen auf erfolgreiche Projekte in anderen Gemeinden ist interessant. Als ein Beispiel wird die Stadt Walldorf benannt. (link zum Projekt) Vergessen dabei wurde aber Folgendes: Die Stadt Walldorf hat etwa die gleiche Einwohnerzahl wie unsere Gemeinde, also durchaus vergleichbar. Unsere Gemeinde hat z. B. Einnahmen aus der Gewerbesteuer von ca. 1,8 Mio. €. Die Stadt Walldorf hat Einnahmen von ca. 250 Mio. € und finanzielle Rücklagen in Höhe von 650 Mio. €.

Eine respektable Ausgangslage. Hätten wir diese Mittel, ich glaube, wir würden nicht eine Sekunde überlegen, diese Investitionen zu tätigen.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf den laufenden.

Bildschirmfoto 2025-10-11 um 18.21.54.png
KommunaleWohnungen

Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Bauleitplanung und Bauen und Finanzen, Vergabe, Kontrolle, Wirtschaft und Tourismus am

27.05.2025  19:00 Uhr in der Aula der Grundschule Eggersdorf, Karl-Marx-Straße 16, OT Eggersdorf

Liebe Einwohner von Petershagen/Eggersdorf

Wie bereits angekündigt wird eines der  wichtigen Themen der nächsten Wochen und Monate das Thema Umgang mit unserem kommunaler Wohnraum sein. Wichtige vorbereitende Maßnahmen sind abgeschlossen. Gemeinsam mit Mitarbeitern der Fachbereiche Bauen und Finanzen, mit Unterstützung des Bürgermeisters und Gemeindevertretern der Ausschüsse für Bauleitplanung und Bauen und Finanzen, Vergabe, Kontrolle, Wirtschaft und Tourismus wurden Informationen zusammengetragen, die Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen sein werden. Neben der finanziellen Beurteilung unserer kommunalen Wohnungen, wie eine Abrechnungsübersicht und der Einschätzung über die Höhe anstehender Investitionen wurden aktuelle Einschätzungen des Fachbereiches Bauen unter Berücksichtigung der aktuellen Lage auf dem Baumarkt und den Anforderungen, die aus dem „Heizungsgesetzt“ erarbeitet. In der gemeinsamen Sitzung der beiden o.g. Ausschüsse wurde dieses Thema diskutiert. Am Anfang der Diskussion galt es prinzipielle Fragen zu beantworten. Muss unsere Gemeinde kommunalen Wohnraum vorhalten? Will unsere Gemeinde kommunalen Wohnraum vorhalten? Wenn ja, wie kann der vorhandene Investitionsstau in der gegenwärtig angespannten finanziellen Lage in Land, Kreis und Kommune finanziert werden.

​

In Deutschland müssen Kommunen grundsätzlich nicht zwingend eigenen kommunalen Wohnraum vorhalten. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, die jede Kommune verpflichtet, Wohnraum in kommunaler Trägerschaft zu schaffen oder vorzuhalten.

Aber: Es gibt einige wichtige Einschränkungen und Hintergründe dazu:

 

1.Öffentliche Daseinsvorsorge

  • Wohnraumversorgung gilt als Teil der „öffentlichen Daseinsvorsorge“.

  • Kommunen haben in diesem Rahmen eine , zum Beispiel durch (Flächennutzungs- und Bebauungspläne).

  • Sie sollen sicherstellen, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist – aber sein.

 

2.Freiwillige Aufgabe

  • Das Vorhalten von kommunalem Wohnraum ist eine (§ 2 Abs. 1 Gemeindeordnung – z. B. in NRW oder Bayern).

  • Viele Kommunen haben oder -genossenschaften gegründet oder kommunale Wohnungsbestände übernommen, um z. B. sozial schwächere Gruppen zu unterstützen oder bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

3. Rechtliche Ausnahmen

  • In besonderen Situationen (z. B. zur oder bei besonderen sozialen Notlagen) besteht eine , aber nicht zwingend durch eigenen Wohnraum – oft reicht auch die Anmietung oder Unterbringung in geeigneten Einrichtungen.

4. Förderprogramme

  • Bund und Länder fördern kommunalen Wohnungsbau, aber es besteht .

Fazit:

Eine Kommune muss nicht zwingend kommunalen Wohnraum besitzen oder vorhalten. Sie hat aber Verantwortung, im Rahmen der Daseinsvorsorge für ausreichenden und sozial ausgewogenen Wohnraum zu sorgen. Dies kann sie auf unterschiedliche Weise umsetzen – durch eigene Wohnungsbestände, durch Förderung privaten Wohnungsbaus oder durch Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Trägern. In Brandenburg besteht keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, eigenen kommunalen Wohnraum vorzuhalten. Allerdings tragen sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und der öffentlichen Daseinsvorsorge Verantwortung dafür, die Wohnraumversorgung sicherzustellen.

​

Wr als Gemeinde entwickeln gerade gemeinsam mit Investitioren die Bebauungspläne "Alte Gärtnerei", Tasdorferstrasse und Ernst-Thälmann-Strasse.

Dort sollen viele Wohneinheiten , auch sozialer Wohnungsbau.

​

Wir halten Sie über den aktuellen Stand dieser Entwicklung auf dem Laufenden.

​

Auf der Sitzung habe sich alle Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, weiter eigene kommunale Wohnobjekte zu betrieben.

​

Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“: Das vollständige AfD-Gutachten des Brandenburger Verfassungsschutz

Es kann sich jeder ein eigenes Urteil zu diesem Gutachten machen.

Am 13.06.2025 haben wir unsere AfD Ortsgruppe für Petershagen/Eggersdorf gegründet.
Gründung_Ortsgruppe.webp

An der Gründung haben 10 unserer fast 20 AfD Mitglieder teilgenommen. Begleitet haben uns auch einige Gäste.

ZumVorsitzenden unserer Ortsgruppe wurde einstimmig Erik Pardeik gewählt.

Stellvertretender Vorsitzender wurde Mike Pravida und Peter Ralf Käpernick wurde zum Schriftführer gewählt.

​Darüberhinaus haben wir zwei Beisitzer gewählt.

​

10_Punkte.jpg
Gewalt_in_der_Pflege.jpg

80. Jahrestag des Endes des 2.Weltkrieges und der Befreiung Deutschlands vom Faschismus

Mitglieder unserer Ortsgruppe waren bei dieser Gedenkveranstaltung neben vielen anderen Einwohnern unseres Ortes dabei. Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus.
8.Mai.jpg

Traditionell lädt die Gemeinde am Tag der Befreiung vom Faschismus zum Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ein.
Am 8. Mai 2025 um 18 Uhr am Denkmal für die Opfer des Faschismus (OdF-Denkmal) in der Eggersdorfer Straße nahe der FAWZ-Schule. In diesem Jahr ist das Gedenken dem 80. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges gewidmet.

US-Vize-Außenminister:
Deutschland, erspare uns das Moralisieren

Die neue Verschärfung im Umgang mit der AfD löst in den USA starkes Unverständnis aus, nicht nur bei US-Außenminister Marco Rubio. Die Antwort des Auswärtigen Amts darauf sorgte dafür, dass Rubios Stellvertreter daran erinnerte, wie Antifaschismus einmal aussah.
Bildschirmfoto 2025-05-05 um 18.34.09.png

Der Wortwechsel zwischen US-Außenminister Marco Rubio und dem Auswärtigen Amt vergangene Woche, ausgelöst durch die Verkündung, die AfD sei "gesichert rechtsextrem", fand noch eine interessante Ergänzung.

Zur Erinnerung: Marco Rubio hatte auf X geschrieben:

"Deutschland hat gerade seinem Nachrichtendienst neue Rechte gegeben, die Opposition zu überwachen. Das ist keine Demokratie – das ist verkleidete Tyrannei. Wirklich extremistisch ist nicht die populäre AfD – die in den jüngsten Wahlen an zweite Stelle kam – sondern eher die tödliche Politik der offenen Grenzen des Establishments."

Das Auswärtige Amt hatte darauf eine Erwiderung gepostet, die vielfach auf Kritik traf:

"Das ist Demokratie. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung, um unsere Verfassung und die Herrschaft des Rechts zu schützen. Unabhängige Gerichte werden das letzte Wort haben. Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass rechter Extremismus gestoppt werden muss."
 

Auslöser des verbreiteten Spotts war insbesondere die Behauptung, das Bundesamt für Verfassungsschutz sei unabhängig, obwohl es dem Bundesinnenministerium unterstellt ist und damit Weisungen von dort unterliegt, im konkreten Fall also jenen der scheidenden Innenministerin Nancy Faeser.

Christopher Landau, stellvertretender US-Außenminister, zielte in seiner Antwort aber auf einen ganz anderen Punkt. Landau ist promovierter Jurist und Experte für Lateinamerika (sein Vater war US-Botschafter in Paraguay, Chile und Venezuela) und war unter der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump US-Botschafter in Mexiko; auf jeden Fall ein hoch qualifizierter Diplomat. Er gilt als einer der engsten außenpolitischen Berater von Donald Trump. Seine Antwort auf die Reaktion des Auswärtigen Amts war sehr persönlich:

"Wenn ich für mich selbst spreche, können Worte nicht einmal ansatzweise den Zorn und den Groll ausdrücken, den ich empfinde, wenn ein offizielles Konto der DEUTSCHEN Regierung vorgibt, den US-Außenminister über die Notwendigkeit zu belehren, die politische Opposition auszuspionieren und zu zensieren. Und nein, Deutschland, du kannst dich nicht hinter selbstgefälligen Hinweisen darauf, was du von "deiner" Geschichte gelernt hast, verstecken. Wie du dich vielleicht erinnerst, ist es auch "unsere" Geschichte, weil wir eine ziemlich wichtige Rolle dabei spielten, gerade dieses Kapitel deiner Geschichte zu beenden. Und es ist auch "meine" Geschichte, da mein eigener Vater nach dem Anschluss aus seiner Geburtsstadt Wien fliehen musste (und amerikanischer Bürger wurde und stolz in der US-Armee für die Befreiung Europas kämpfte). Er floh nicht wegen ZU VIEL freier Rede; er floh, weil jene, die daran glaubten, ihre politischen Gegner auszuspionieren und zu zensieren, die Macht hatten.

Du magst dich entscheiden, deine eigenen Bürger als "Rechtsextreme" zu brandmarken und sie zum Schweigen zu bringen oder zu inhaftieren, weil sie, beispielsweise, gegen offene Grenzen sind. Aber bitte erspare uns das Moralisieren."

Darauf gab es bisher keine Erwiderung des Auswärtigen Amts.

Zuwachs im Landesverband Brandenburg.

Der Landesverband hieß bei der heutigen Kreisvorsitzendenkonferenz das 3000. Mitglied der AfD-Brandenburg herzlich willkommen: die 16-jährige Leonie aus der Uckermark. Schon seit dem vergangenen Jahr zeigt sich ein Zuwachs von Mitgliedern und Förderern. Waren es vor einem Jahr noch 2302 Mitglieder in der AfD-Brandenburg, so ist der Landesverband damit innerhalb eines Jahres um 30,3 Prozent gewachsen. Weitere 491 Mitgliedsanträge sind derzeit in Bearbeitung.
Der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, kommentiert dies wie folgt:
„Der Mitgliederzuwachs ist ein deutliches Zeichen dafür, dass immer mehr Bürger den Mut finden, sich politisch zu engagieren und für eine echte Veränderung in unserem Land einzutreten – so wie unser 3000. Mitglied Leonie. Wir stehen für Meinungsfreiheit, Bürgernähe und politische Ehrlichkeit – das honorieren die Menschen. Deshalb wachsen wir nicht trotz der Ausgrenzung, sondern gerade wegen dieser!“
Mitglied_3000.jpg

Impressionen aus unserer Umgebung

Beschlussvorlage zum Doppelhaushalt unserer Gemeinde für die Jahre 2026/2027

9. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.03.2025

 

Argumentation der AfD Fraktion zum Thema Doppelhaushalt

 

Auch unsere Fraktion hat sich im Vorfeld dieser Sitzung mit dem Thema Doppelhaushalt beschäftigt.

Dieses Thema hat bereits eine etwas längere Geschichte hier im Hause. Meine Recherche im RI hat ergeben, dass u.a. in den Jahren 2016, 2019 und 2020 Anträge auf Doppelhaushalte gestellt wurden.

 

Am 24.05.2016 hat Frau Wagner als Begründung folgendes gesagt:

 

„Vorteile eines Doppelhaushaltes sind die Verlängerung der mittelfristigen Finanzplanung   und somit eine weiterschauende Investitionsplanung, unterbrechungsfreie Weiterarbeit in der Verwaltung für das 2. Haushaltsjahr. Da der Planungsprozess dann nur alle 2 Jahre stattfindet - bedeutet es Einsparung an Arbeitszeit in allen Fachabteilungen. Weitere Vorteile sind ein ruhigerer Ablauf bei den jahresübergreifenden Investitionen, Straffung von Verwaltungsarbeit, produktiver und tendenziell kommt es zu Einsparungen. Bei Umsetzung eines Doppelhaushaltes für das Jahr 2017/2018 für unsere Gemeinde, ist der Zeitraum mit dem des Landeshaushaltes identisch, woraus sich eine relative Planungssicherheit für Zuweisungen und Zuwendungen ergibt.“

 

Ähnliche Diskussionen gab es 2019 und 2022. Im Jahre 2022 wurde ein Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion die Linke (BV/322/2022) und Frau Drews für einen Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2023 eingebraucht.

 

Die Argumente für oder gegen einen Doppelhaushalt haben sich nicht groß verändert. Entweder war es die Sorge vor anstehenden Wahlen oder der Hinweis auf Planungsunsicherheit. Gleiches galt auch für unsere aktuelle Diskussion. Wir haben beginnend im Februar sowohl im Ausschuss für Finanzen

als auch im Hauptausschuss darüber diskutiert. Argument waren hier – warten wir die Bundestagswahl ab, Planungsunsicherheit, „wir wollen das in den Fraktionen nochmals diskutieren“. Sachargument wurde wenige benannt. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist vorbei. Ein Ergebnis, beschlossen vom abgewählten Bundestag – Über eine Billionen Schulden für die nächsten 10 Jahre! und ein Blankocheck für Rüstung. Für Rüstung lautet die Planung: Geld spielt keine Rolle. Es wurde die „Büchse der Pandora“ geöffnet. Die Länder dürfen sich jetzt auch mehr verschulden. Im Finanzausschuss im Februar fand die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes eine Mehrheit. Im März, im Hauptausschuss wurden dann erstmals – aus meine Sicht – von Herrn Kelm, SPD-Argument vorgetragen. Ich teile zwar diese Argument nicht, aber die Diskussion gibt immerhin Anlass, sich sachlich damit zu beschäftigen. Deshalb möchte ich an dieser Stelledazu dazu nochmals kurz Stellung nehmen. Gründe waren hier Planungsunsicherheit auf der einen Seite und die Hinweis auf vermeidliche Problem unserer Nachbargemeinde anderseits. Im Beitrag der SPD im der Märzausgabe im Doppeldorf hat sich Herr Kelm dazu nochmals geäußert. Ich zitiere:

 

Ein funktionsfähiges und sicheres Doppeldorf ist nach unserem Verständnis auch ohne die Erhöhung von kommunalen Steuern möglich. Für all diese kommunalen Aufgaben brauchen wir gute stabile Finanzen, um gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten wie diesen die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dass es unserem Kommunalhaushalt noch gut geht, lag an der klugen soliden Finanzpolitik der Gemeindevertretung. Nun soll für unsere Kommune ein Doppelhaushalt, auf Anregung des AfD-Finanzausschussvorsitzenden, beschlossen werden. Diese Idee erscheint nicht sinnvoll, weil man in diesen Zeiten Steuereinnahmen nicht über zwei Jahre seriös planen kann. Wir kämpfen dafür, dass der Bund die Kommunen ausreichend für ihre Aufgaben finanziert. Jetzt müssen von der neuen Bundesregierung Taten folgen.

 

  • Steuererhöhung in der Gemeinde? Wer hat so etwas vor? Weshalb baut die diesen Popanz auf? Will die SPD unsere Bürger verunsichern? Oder plant die SPD-Fraktion Steuererhöhungen für unsere Gemeinde?

  • klugen soliden Finanzpolitik der Gemeindevertretung...

Ja, dank der klugen und soliden Finanzpolitik unserer Gemeinde, an der unsere Frau Wagner seit Jahres einen maßgeblichen Anteil hat. Weshalb vertrauen Sie dann z.B. Frau Wagner nicht, oder zweifeln Sie an Ihrer Kompetenz, wenn Sie einen Doppelhaushalt empfiehlt?

  • Steuereinnahmen kann man nicht seriöse über zwei Jahre planen?

Wie macht es denn dann unsere von der SPD geführte Landesregierung? Plant diese Landesregierung den seit Jahres unseriös?  Gleiches gilt für unsere Nachbargemeinden. Sind diese nicht in der Lage seriös zu planen?

 

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass bei einem Doppelhaushalt die Jährlichkeit gilt. Mögliche Änderungen, Nachtragshaushalt sind beim Doppelhaushalt genauso möglich wie bei einem Jahreshaushalt.

Steuereinnahmen lassen sich nicht seriös planen. Ihnen ist sicher auch bekannt, dass z.B. die Höhe von Investiven Schlüsselzuweisungen im Regelfall erst in der ersten Hälfte des laufenden Haushaltsjahres bekannt werden. Und trotzdem wurde ein solider Plan aufgestellt, von der Gemeindevertretung. Und ihr Argument -wenn der Kreis die Umlage wieder erhöht, geschehen im letzten Jahr, dann hat unsere Gemeinde darauf reagiert. Wie mussten einen Nachtragshaushalt verabschieden. Und dies in einem Jahreshaushalt. Bei einem Doppelhaushalt ist dies das gleiche. Die Gemeinde reagiert. Auch im zweiten Planjahr. Jährlichkeit! Und wenn die Erhöhung der Kreisumlage nicht den Wert von (3% der Gesamtaufwendungen) 1,1 Mio€ überschreitet, dann brauchen wir nicht einmal einen Nachtragshaushalt. Und als letztes. Investitionen, die einen erheblichen Anteil am Haushalt ausmachen werden nie nur für ein Jahr geplant.

 

Was der Hinweis - auf Anregung des AfD-Finanzausschussvorsitzenden - soll erschließt sich mir nicht. Oder wollte dir SPD damit signalisieren, daß dieser Hinweis von der Fraktion, von der Partei kam, die mit Abstand die meisten Stimmen bei der letzten Kommunalwahl erhalten hat, oder die bei der letzten Bundestagswahl im Land Brandenburg mehr als doppelt so viele Zweitstimmen als die regierende SPD bekommen hat? Sie brauchen keine Werbung für uns machen. Werbung für die SPD wäre wohl notwendiger.

 

Wir als AfD stimmen dem Antrag der Bürgermeister zur Aufstellung eine Doppelhaushalte für die Jahre 2026/2027 als Fraktion zu.

Doppelhaushalt

Geplannte Schulden der möglichen neunen Regierung des 21. Deutschen Bundestages.

Adenauer,_Konrad_-_Geschwätz_von_gestern.png

Trotz wiederholter Behauptungen von Hern Merz vor der Wahl , keine neuen Schulden aufzunehmen - Schuldenbremse - (ist ja lange her),plannen CDU  und SPD  jetzt "Sondervermögen" in Höhe von 900.000.000.000 €.
Diese möglichen "Sondervermögen" - im normalen Leben nennt man dies Schulden - sollen noch vom alten, abgewählten Bundestag verabschiedet werden. Warum eigentlich? Im neu gewählten Bundestag würden dies Änderungen des Grundgesetzes offensichlich nicht beschlossen werden. Ein Schelm,der Böses denkt. Man sehen, wie es weiter geht.
Petershagen/Eggersdord 05.03.2025

Bildschirmfoto 2025-03-05 um 11.28.38.png

Die geplanten Schulden sind  das 1,9 fache des letzten Bundeshaushaltes!

Das sind pro Einwohner unseres Landen neue, zusätzliche Schulden von über  10.500 €.
Mit freundlichen Grüßen an unserer Enkel.....

Ergebnisse der Wahl zum  21. Deutschen Bundestag

Ergebnisse der Wahl zum  21. Deutschen Bundestag Bundesland Brandenburg

Ergebnisse der Wahl zum  21. Deutschen Bundestag WK 59

Ergebnisse der Wahl zum  21. Deutschen Bundestag Petershagen/Eggersdorf

bottom of page